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Winter: Störerhaftung beim Winterdienst?

20. Dezember 2009 Manuel Keine Kommentare

Als ich heute zur Arbeit gefahren bin, musste ich die L482 passieren. Dort hat ssich in den Spurrillen Eis gebildet. Was dazu führte dass das Auto ein wenig nach links und rechts rutschte. Immer hin und her in der Spurrille .

Dabei kam mir der Gedanke. Was ist, wenn mangelns geräumter Straße ein Unfall gebaut wird. Also mit der “vorgeschriebenen Geschwindigkeit” gefahren wird und auch Winterreifen aufgezogen sind sowie kein Fremd- und Eigenverschulden vor liegt? Haftet da die Stadt/Land/Bund mit? Ich mein, zur Zeit wird ja bei Urheberrechtsverletzungen der Anschlussinhaber als “Störer” mit eingebunden.

Ob das ganze auch bei Unfällen oder Ähnlichem funktioniert? Also nicht jetzt auf einer Nebenstraße irgendwo 20km vom Stadtzentrum weg. Sondern auf einer häufig bis viel befahrenen Straße.

Schadenersatz kann nur verlangt werden, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Zwar muss die Behörde die Straßen für den Verkehr möglichst gefahrlos gestalten – doch nur im Rahmen des Zumutbaren (Oberlandgericht Dresden (AZ 6 U 3282/99))

Wieso ich darauf komme? Weil man bei uns die Hauptstraße gestreut hat – aber nicht geschoben. Was passiert wohl, wenn der Schnee erst an taut und dann bei -14°C gefriert?

Genau – Glatteis!

Warum wird denn nicht einfach geschoben? Wo kein Schnee und Wasser ist – dann ist da auch kein Eis.

Lieben Gruß an die Stadt Vlotho und Bad Oeynhausen.